AGB
Mit Annahme des Auftrags gelten die Bedingungen des gebuchten Angebots, die Auftragsbestätigung sowie die folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung als akzeptiert. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.1 Vertragspartner ist Romina Busta | RominaB Fotografie
5301 Eugendorf, Alte Wiener Straße 16
Telefon: 0660/2262623
Email: rominfotografiert@gmail.com
1.2 Romina Busta erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Zahlung
2.1 Bei einer Buchung kann eine Terminreservierungsgebühr von 20 Prozent des Paketpreises vereinbart werden. Spätestens 30 Werktage nach dem Fotoshooting wird die Restzahlung des Auftragswerts fällig.
2.2. Sollten gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
2.3. Treten während des Shootings Wünsche zu Mehrleistungen auf, sind diese vom Auftraggeber zu bezahlen.
2.4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail oder WhatsApp zu erhalten.
3. Anfahrt und sonstige Kosten
3.1 An- und Abreisen von Romina Busta erfolgen jeweils von Eugendorf aus. In den angebotenen Paketen sind im Preis inkludierte Kilometer enthalten. Übersteigt die An-und Abreise diesen Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR.
4. Rücktritt des Auftraggebers
Anzahlungen werden bei Rücktritt oder Nichteinhalten des Fotoshootings nicht erstattet. Kann der Termin aufgrund von höherer Gewalt (schwere Krankheit, Unfall o.ä.) von Seiten der Auftraggeber nicht ausgeführt werden, wird kein Honorar berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Leistungen und Produkte (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Romina Busta.
6. Verlust / Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung digitaler Aufnahmen haftet Romina Busta nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Romina Busta keinen Ersatz.
6.2 Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet Romina Busta nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.
7. Leistung, Gewährleistung und Haftung
7.1 Die künstlerische Gestaltung (Bildgestaltung, Bildbearbeitung, Aufnahmeort, fotografische Mittel) liegt im Ermessen von Romina Busta, Der Auftraggeber hat sich vor Buchung über den Bildstil von Romina Busta informiert. Romina Busta wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die Fotos werden im hochauflösendem JPG-Format zur Verfügung gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden von Romina Busta eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß – Fotos zusammengestellt. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, aber spätestens 4 Wochen nach dem Termin.
7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Veranstaltungen (zB Hochzeiten / Taufe oder sonstigen Fotoreportagen) abgelichtet werden. Romina Busta ist aber immer bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
7.3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Romina Busta nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. Romina Busta zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall von Romina Busta kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei jeglichem Ausfall von Romina Busta wird die Anzahlung an den Auftraggeber zurückgezahlt.
8. Persönlichkeitsrechte und Bildrechte
8.1 Romina Busta ist berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit – Social Media, Website, Hochzeitsblogs, Werbung, Fotobücher, etc.) zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Romina Busta seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
8.2 Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von Romina Busta verarbeitet werden.
8.3 Alle Urheber- und Bildrechte sowie Leistungsschutzrechte stehen Romina Busta zu und bleiben beim Fotografen.
8.4 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © RominaB Fotografie
8.5 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Romina Busta über.
8.6 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Romina Busta bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Romina Busta.
8.7 Jede Manipulation der Fotos ist nicht gestattet.
8.8 Romina Busta archiviert die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
9. Nebenpflichten
9.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält Romina Busta diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Salzburg-Umgebung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Salzburg-Umgebung.